Safety & Solar Ronny Lippka

Absturzsicherungen für jeden Gebäude - Bereich




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Absturzsicherungen retten leben und Vermeidung schwerster Unfälle
Dach Vorschriften:
Absturzkanten von Gebäuden und erhöhten Plattformen sind abzusichern! Schon ab eine Höhe von 1 m liegt eine Gefährdung vor, ab 3 m sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zwingend erforderlich.
Bereits bei der Planung von Gebäuden sollte dies beachtet werden - Verantwortlich sind hierfür die jeweiligen Gebäudebetreiber werden hierfür vollumfänglich in die Haftung genommen
Über allem steht das Arbeitsschutzgesetz. Hier ist der Arbeitgeber zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet
TRBS - die technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) stellen eine Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung (Betr.SichV) dar. Hier finden Sie eine genaue Definition der Gefährdungen und die geeigneten Maßnahmen zur Prävention - wir helfen Ihnen hier gerne
Berufsgenossenschaften informieren Sie ebenfalls
die DGUV (deutsche gesetzliche Unfallversicherung) informiert in der DGUV Vorschrift 38. speziell über die Vorschriften der Absicherung auf Baustellen. Weitere Vorschriften regeln die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, die Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern, ebenfalls die Verwendung von Haltegurten und geeignete Verbindungsmittel
DIN Normen sind festgelegt worden , wie DIN 4425(Einrichtung zu Instandhaltung baulicher Maßnahmen) DIN EN 795 bzw. DIN EN 795/A1 (Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtung -Anforderungen und Prüfverfahren)
ASR A2.1 technische Anforderungen an ein Umkehrung
Mehr Vorschriften siehe hier :