Absturzsicherung für jeden Bereich für Bau, Handwerk & Industrie

Sicherheit bedeutet Vertrauen und Verantwortung




 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der Safety & Solar Ronny Lippka  ("S&S") gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, also auch ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung für künftige Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit zwischen den Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Gegenbestätigungen des Auftraggebers ("Kunde" oder „Besteller“) unter Verweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
1.2 Die einzelnen Leistungen von  sind gesonderten Vereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen zu entnehmen, die zwischen dem Kunden und S&S gesondert vereinbart werden.
2. Angebote, Aufträge
2.1 Alle Angebote von S&S sind freibleibend. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen und Lieferungen besonderer Art, z.B. Reisen, Aufmass etc., werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der vorgesehenen Leistungen kommt.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher, fernschriftlicher oder per Telefax erteilter Auftragsbestätigung von S&S zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter entgegengenommene Aufträge sowie für Auftragserteilung per Telefon oder Fax und Auftragsänderungen durch den Kunden.
2.3 Werden S&S Aufträge zur Wartung, Instandsetzung oder Bearbeitung von angelieferten Teilen des Kunden erteilt, ist diesen eine Aufstellung mit den genauen Bezeichnungen und ggf. auch den Abmessungen der einzelnen Teile beizufügen. Fehlt eine solche Aufstellung, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung von S&S als Nachweis für die angelieferten Teile.
2.4 Von S&S ersetzte Teile und Materialien gehen mangels anderer Vereinbarung entschädigungslos in das Eigentum von S&S über.
3. Lieferbedingungen
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von S&S. Erfolgt die Übernahme oder Abnahme nicht durch den Kunden selbst, sondern durch einen Beauftragten, so muss sich dieser durch eine entsprechende Legitimation ausweisen. S&Sist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Legitimation zu prüfen.
3.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Versendung vorgenommen, so erfolgt diese auf dessen Kosten und Gefahr. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Rechnung abgeschlossen.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
3.4 Von S&S angegebene Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3.5 Gerät S&S in Liefer- bzw. Leistungsverzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet S&S nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - auch wenn sie bei Lieferanten von S&S oder deren Unterlieferanten eintreten - hat S&S auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist S&S berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind im Falle höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer und unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Porto, Frachtkosten und Verpackung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung, wie z.B. ab Werk des Herstellers, getroffen wird. Mehrwertsteuer hat der Kunde zu tragen, soweit sie anfällt. Wird die Verpackung von S&S gestellt, werden hierfür die Selbstkosten berechnet.
4.2 An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von 10 Monaten, gerechnet ab Datum, des Angebots gebunden.
4.3 Alle Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Abzüge sind mangels anderer Vereinbarung unzulässig.
4.4 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist S&S - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. S&S Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug ist S&S außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme oder, falls keine Abnahme vorgesehen ist, mit Übergabe der Ware von S&S auf den Kunden über, bei Versendung sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung durch S&S  verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
6. Annahmeverzug
6.1 Der Kunde kommt mit der Abnahme bzw. Übernahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. das Bereitstehen der Ware mitgeteilt worden ist, die Ware abholt oder ihre Versendung veranlasst. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
6.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist S&S außerdem berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft behält sich S&S weiterhin vor, die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einzulagern bzw. anderweitig zu verkaufen.
7. Versicherung
S&S hält die vom Kunden übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparaturausführung trägt der Kunde.
8. Material/Gegenstände des Kunden
8.1 Falls S&S mit dem Auftragsgegenstand weitere Gegenstände überlassen werden, haftet S&S für Schäden auch an diesen Gegenständen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen.
8.2 Der Kunde gewährt S&S ein Pfandrecht an allen von ihm eingebrachten Gegenständen für Forderungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 S&S behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware), bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit S&S getilgt hat. 
9.2 Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen S&S gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in S&Ss Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen. Im Einzelnen gilt folgendes:
a) Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinen Kunden, so hat er sich gegenüber diesen das Eigentum an der veränderten Ware vorzubehalten. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b) Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung von S&Ss Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung schon jetzt an S&S ab. Bei Veräußerung von Waren, an denen S&S Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der S&S Miteigentumsanteil entspricht. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages der Rechnung des Kunden für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an S&S abgetreten. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.

c) Der Kunde ist bis zu S&Ss Widerruf zur Einziehung der an S&S abgetretenen Forderungen ermächtigt.
9.3 Solange S&S das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind S&S unverzüglich schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.4 Bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware sowie sonstiger Sorgfaltspflichten durch den Kunden sowie beim Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen ist S&S berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn S&S dies schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist S&S zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen ist. Entsprechendes gilt in allen anderen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden.
9.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 %, so wird S&S auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach dessen Wahl freigeben.
9.6 Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich S&Ss vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.
9.7 S&S behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form -Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. S&S verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
10. Mängelansprüche
10.1 Die Mängelansprüche gemäß Ziffer 11 dieser Geschäftsbedingungen bestehen beim Kauf von Waren nur dann, wenn der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377 HGB ordnungemäß erfüllt hat.
10.2 Beim Verkauf von gebrauchten Waren ist jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.
10.3 Beim Verkauf von neu hergestellten Waren findet in Fällen des Unternehmerrückgriffs des Kunden gegen S&S nach erfolgreicher Minderung oder Rückgabe durch einen Verbraucher § 478 BGB mit der Maßgabe Anwendung, dass S&S im Falle einer Minderung durch den Verbraucher nur die Minderungsquote übernimmt, die im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verbraucher oder dem weiteren Zwischenhändler angewendet wurde.
11. Rechte des Kunden bei Mängeln
11.1 Der Kunde kann die folgenden Rechte nur geltend machen, wenn S&S innerhalb der Verjährungsfrist schriftlich über den Mangel benachrichtigt worden und ihr die Ware auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt worden ist.
11.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl von S&S durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle der Nachbesserung entscheidet S&S, ob diese durch Reparatur oder Austausch von defekten Teilen erfolgt.
11.3 S&Sist zur mehrfachen Nachbesserung berechtigt. Falls S&S den Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt oder die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen (mindern).
11.4 Bei unberechtigten Mängelrügen, die eine umfangreiche Nachprüfung verursacht haben, können die Kosten der Nachprüfung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 5 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware entgegen den Bedienungsanleitungen oder Anweisungen von S&S oder sonst unsachgemäß installiert, gebraucht oder gelagert oder nicht vertragsgemäß genutzt wird oder wenn ohne Zustimmung von S&S vom Kunden oder von Dritten an der Ware oder Teilen davon Wartungen, Reparaturen Änderungen oder Modifikationen vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
11.7 Soweit der Kunde berechtigterweise die Ware an S&S zurücksendet, hat der Kunde der Lieferung einen vollständig ausgefüllten Retourenschein beizulegen. Liegt der Retourenschein der Lieferung nicht bei, ist S&S berechtigt, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verweigern. Für den Fall, dass S&S dem Kunden Kulanzweise eine Rücksendung anbietet, ist der entsprechenden Rücksendung ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Retourenschein beizufügen. Andernfalls ist S&S dazu berechtigt, die Annahme der Rücksendung zu verweigern.
12. Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche sind - unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und einschließlich unerlaubter Handlungen - ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet S&S für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können in diesem Fall nicht verlangt werden.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung von S&S ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von S&S.
13. Sonstiges
13.1 Soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, geben diese Bedingungen die gesamten Vereinbarungen zwischen S&S und dem Kunden wieder. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abänderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen S&S und dem Kunden gilt, sowohl für den Abschluss als auch für die Ausführung des Vertrages, deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des IPR und des UN-Kaufrechts.
13.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. S&S behält sich jedoch das Recht vor, stattdessen das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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8. Eingebettete YouTube-Videos
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9. Google AdWords
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10. Einsatz von Google Remarketing und Google Webfonts
Diese Webseite verwendet die Remarketing-Funktion der Google Inc. Die Funktion dient dazu, Webseitenbesuchern innerhalb des Google- Werbenetzwerks interessenbezogene Werbeanzeigen zu präsentieren. Im Browser des Webseitenbesuchers wird ein sog. „Cookie“ gespeichert, der es ermöglicht, den Besucher wiederzuerkennen, wenn dieser Webseiten aufruft, die dem Werbenetzwerk von Google angehören. Auf diesen Seiten
können dem Besucher Werbeanzeigen präsentiert werden, die sich auf Inhalte beziehen, die der Besucher zuvor auf Webseiten aufgerufen hat, die die Remarketing Funktion von Google verwenden.
Nach eigenen Angaben erhebt Google bei diesem Vorgang keine personenbezogenen Daten. Sollten Sie die Funktion Remarketing von Google dennoch nicht wünschen, können Sie diese grundsätzlich deaktivieren, indem Sie die entsprechenden Einstellungen unter https://adssettings.google.de/ (https://adssettings.google.de/) vornehmen. Alternativ können Sie den Einsatz von Cookies für interessenbezogene Werbung über die Werbenetzwerkinitiative deaktivieren, indem Sie den Anweisungen unter https://optout.networkadvertising.org (https://optout.networkadvertising.org/?c=1)
folgen.
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts ( https://www.google.com/webfonts/ (https://www.google.com/webfonts/)
). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.
Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.
Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier:
www.google.com/policies/privacy/ (https://www.google.com/policies/privacy/)
11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Für Vorgänge bei denen eine Einwilligung vorliegt ist Art. 6 I lit. a DS-GVO Rechtsgrundlage für die hiesige Tätigkeit. Soweit personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen oder zur
Vorbereitung eines Vertragsschlusses erforderlich ist Art. 6 I lit. b DS-GVO Rechtsgrundlage. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Rechtsgrundlage kann ebenfalls Art. 6 I lit. c DS-GVO sein, soweit es eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt, dies sind insbesondere Verpflichtungen aus dem Bereich des Steuer- und Handelsrechts.
12. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten.
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
Für Änderungen, Sperrungen, Löschung, Widerspruch oder die Ausübung Ihres Auskunftsanspruches wenden Sie sich bitte an:
Safety & Solar Ronny Lippka 
Obernhof 1, D-83530 Schnaitsee Deutschland
Tel.: +49 152 0196 8971 info@absturzsicherung-lippka.com
13. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der
Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
14. Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Übermittlungen an unsere Kooperationspartner und Dienstleister, die wir zur Erfüllung unserer Vereinbarungen mit Ihnen benötigen und entsprechend beauftragt haben (beispielsweise technische Service- Provider). Dementsprechend findet eine Übermittlung Ihrer Daten an solche Dienstleister und Kooperationspartner zu Zwecken der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO statt, sofern das in dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben ist. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten nur an solche Dienstleister weitergegeben, mit denen wir zuvor einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen haben.
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten an Dienstleister weitergeben, beachten wir ebenso wie unsere Dienstleister und Kooperationspartner strikt die Vorgaben der DSGVO. Selbstverständlich stellen wir vor einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten sicher, dass unsere Dienstleister und Kooperationspartner die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen haben, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf das jeweils erforderliche Mindestmaß.
Die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden. In diesem Fall ist die Weitergabe Ihrer Daten durch Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der wir unterliegen.
15. Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E- Mail oder wenden Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten: